Zwei Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Essen sind aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden. Das hat die 2. Landesdisziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entschieden.
Die Urteile datieren vom 11. Mai 2026 und wurden den Beteiligten inzwischen zugestellt. Das Gericht verhängte damit die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme.
Hintergrund ist eine rechtskräftige Verurteilung durch das Landgericht Duisburg aus dem Jahr 2023. Die beiden Beamten waren damals wegen Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen zu jeweils sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Nach den Feststellungen wussten die beiden Dienstgruppenleiter von einer Körperverletzung im Amt durch einen nachgeordneten Beamten. Sie sollen aber nicht die erforderlichen Schritte zur strafrechtlichen Verfolgung eingeleitet haben. Stattdessen hätten sie einvernehmlich geschwiegen.
Das hatte Folgen: Die mutmaßliche Körperverletzung im Amt wurde nicht verfolgt. Das Opfer wurde nach Darstellung des Gerichts zu Unrecht einer Strafverfolgung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ausgesetzt.
Die Disziplinarkammer begründete die Entfernung aus dem Dienst mit dem verlorenen Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit. Polizeibeamte seien für die Verfolgung von Straftaten zuständig. Wer selbst eine Straftat begehe, um eine andere Straftat eines Polizeibeamten zu verdecken, beschädige das Ansehen der Polizei erheblich.
Gegen die Urteile ist Berufung möglich. Zuständig wäre dann der Disziplinarsenat des Oberverwaltungsgerichts NRW in Münster.
Quelle
Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf / NRW-Justiz, Pressemitteilung vom 2. Juni 2026: „Polizeibeamte wegen Strafvereitelung im Amt aus dem Beamtenverhältnis entfernt“
URL: https://www.justiz.nrw/presse/2026-06-02





