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Quellenrichtlinie

LandesJournal arbeitet mit Originalquellen. Im Mittelpunkt stehen Pressemitteilungen, amtliche Dokumente, Sitzungsunterlagen, Gerichts- und Behördeninformationen sowie direkte Hinweise aus Nordrhein-Westfalen.

Wir übernehmen keine fremden Texte vollständig. Meldungen werden redaktionell zusammengefasst, eingeordnet und mit der Ausgangsquelle verlinkt. Zitate werden sparsam und erkennbar eingesetzt.

Startquellen

QuelleRessortNutzung
Landtag NRWLandespolitikRSS-Newsfeed und Pressemitteilungen des Landtags
Land.NRW PressemitteilungenLandesregierungZentrale Meldungen der Landesregierung und Ministerien
NRW-Justiz PressePolizei & JustizMinisterium, Gerichte und Justizeinrichtungen
recht.nrw.de RSSVerwaltungNeue Meldungen und Verkündungsblätter
Straßen.NRWVerkehrPresse-Feeds zu Bundes- und Landesstraßen in NRW
Presseportal Blaulicht NRWPolizei & JustizPolizei-, Feuerwehr-, Zoll- und Behördenmeldungen; Absender wird einzeln geprüft
Stadt Köln PresseserviceKommunenKommunale Pressemitteilungen und RSS-Angebote
Landeshauptstadt DüsseldorfKommunenMedienportal mit tagesaktuellen Meldungen
Stadt DortmundKommunenOffizielle Pressemitteilungen
Städtetag NRWKommunenPositionen kommunaler Spitzenverbände

So arbeiten wir mit Quellen

  • Jeder Beitrag nennt die Originalquelle oder die maßgebliche Ausgangsmeldung.
  • Datum, Ort, Absender und Link werden vor Veröffentlichung geprüft.
  • Pressemitteilungen werden in eigener Sprache zusammengefasst.
  • Bei Polizei- und Justizmeldungen gelten Unschuldsvermutung, Opfer- und Persönlichkeitsschutz.
  • Fehlerhinweise werden geprüft und sichtbar korrigiert.

Transparenzhinweis

Wenn ein Beitrag wesentlich auf einer Pressemitteilung oder einem amtlichen Dokument basiert, wird dies im Beitrag kenntlich gemacht. Quellenhinweise bedeuten nicht, dass LandesJournal jede Formulierung oder Bewertung der Quelle übernimmt.