Nordrhein-Westfalen erleichtert die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge aus den Niederlanden und Belgien. Feuerwehren, Rettungsdienste und weitere Einrichtungen der Gefahrenabwehr dürfen künftig Sonderrechte im deutschen Straßenverkehr nutzen, wenn sie auf dem kürzesten Weg zu einem Einsatzort im eigenen Land durch Nordrhein-Westfalen fahren.
Die Landesregierung reagiert damit auf praktische Fragen aus den Grenzregionen. Bislang gab es für solche reinen Durchfahrten keine klare Regelung. Der neue Erlass soll rechtliche Unsicherheiten abbauen und die Einsatzkräfte im Notfall schneller zu ihrem Ziel bringen.





