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Legden: Veränderungssperre für Windader-West-Planung

Aktualisiert:

Helle Münsterland-Landschaft bei Legden mit Feldern, Hecken und einem Feldweg.
KI-generiertes Symbolbild

Beitragsbild: KI-generiertes Symbolbild

In Legden gilt seit dem 31. August 2026 eine Veränderungssperre für Flächen, die bei der weiteren Planung der Windader West eine Rolle spielen können. Betroffen sind zehn Flurstücksteile in Flur 17 und ein Flurstücksteil in Flur 18 der Gemarkung Legden. Die Bezirksregierung Münster hat die Sperre für das Vorhaben der Amprion Offshore GmbH erlassen.

Auf den bezeichneten Teilflächen sind Veränderungen untersagt, die ihren Wert wesentlich steigern oder die Umsetzung des geplanten Vorhabens erheblich erschweren könnten. Die Behörde nennt insbesondere eine intensivere land- oder forstwirtschaftliche Nutzung, den Bau oder die Erweiterung baulicher Anlagen sowie das Verlegen von Leitungen. Die Sperre läuft nach der Veröffentlichung bis zum 31. Januar 2030.

Unterlagen zeigen die betroffenen Teilflächen

Die Verfügung und die zugehörigen Karten sind vom 31. August bis einschließlich 2. Oktober 2026 über die Internetseite der Bezirksregierung Münster abrufbar. Dort stehen die Unterlagen im Bereich für Energieleitungen unter dem Stichwort zur Veränderungssperre Windader West in Legden. Maßgeblich für die genaue räumliche Abgrenzung sind diese amtlichen Karten.

Sachgrafik zu betroffenen Flurstücksteilen und Geltungsdauer der Veränderungssperre in Legden.
Daten: Bezirksregierung Münster · Grafik: LandesJournal

Grafikinhalt: Sachgrafik zu betroffenen Flurstücksteilen und Geltungsdauer der Veränderungssperre in Legden. Grafik in Originalgröße öffnen.

Windader West bezeichnet ein Gesamtvorhaben aus mehreren Offshore-Netzanbindungssystemen. Über die Leitungsverbindungen soll Strom aus Windparks in der Nordsee in Verbrauchszentren Nordrhein-Westfalens gelangen. Die jetzt gesicherten Flächen betreffen damit die Vorbereitung eines möglichen Leitungsverlaufs an Land, nicht den Betrieb einer bereits gebauten Verbindung.

Entscheidend ist die Trennung zwischen Flächensicherung und Genehmigung. Der konkrete Trassenverlauf soll nach Angaben der Bezirksregierung erst mit einem späteren Antrag im Planfeststellungsverfahren festgelegt werden. Die Veränderungssperre hält einen Planungsraum von entgegenstehenden Veränderungen frei. Sie bestätigt weder eine endgültige Trasse noch erteilt sie eine Bauzulassung.

Planfeststellungsantrag erst für 2029 geplant

Für den Abschnitt im Bereich Legden plant Amprion Offshore den Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens im dritten Quartal 2029. Diese Zeitangabe beschreibt den gegenwärtigen Planungsstand. Ob der Antrag genau dann eingereicht wird, welche Variante er enthält und wann eine Entscheidung folgen könnte, geht aus der Mitteilung nicht hervor.

Die Veröffentlichung nennt weder die Größe der betroffenen Teilflächen noch Eigentumsverhältnisse. Auch individuelle Folgen für einzelne Nutzungsberechtigte lassen sich daraus nicht ableiten. Klar ist nur der sachliche und zeitliche Rahmen der Sperre. Wer prüfen muss, ob ein konkretes Vorhaben auf einer Fläche erfasst ist, benötigt dafür die Verfügung und die amtlichen Karten.

Bis zum vorgesehenen Planfeststellungsantrag liegen noch rund drei Jahre. In dieser Phase sichert die Sperre die planerische Offenheit in dem bezeichneten Bereich. Ein Baubeginn, eine technische Ausführung oder ein abschließender Verlauf werden damit nicht angekündigt. Solche Festlegungen wären Gegenstand späterer Planungs- und Genehmigungsschritte.

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Quelle und Transparenz

Primärquelle: Bezirksregierung Münster: Windader West: Veränderungssperre im Bereich Legden
Quellenstand: 31. August 2026

Zuletzt redaktionell geprüft: 31. August 2026, 15.35 Uhr

News mit Hilfe von KI erstellt.

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