Beitragsbild: KI-generiertes Symbolbild
Der Kreis Siegen-Wittgenstein führt ab Montag, 24. August 2026, verbindliche Regeln zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser ein. Die Verordnung gilt bis zum 2. Oktober im gesamten Kreisgebiet und damit in allen elf Städten und Gemeinden. Der Kreisausschuss beschloss die einheitliche Regelung am 21. August in einer Sondersitzung.
Auslöser sind die niedrigen Füllstände der beiden großen Trinkwasserspeicher. Die Obernautalsperre lag nach Angaben des Kreises bei 46 Prozent, die Breitenbachtalsperre bei 57 Prozent. Rund 85 bis 90 Prozent des regionalen Trinkwasserbedarfs werden aus diesen Talsperren gedeckt. Der Wasserverband versorgt über die kommunalen Netze rund 300.000 Menschen.
Was ab Montag verboten ist
Verboten ist unter anderem, private Schwimm- und Badebecken mit Trinkwasser zu füllen oder nachzufüllen. Auch Springbrunnen, Wasserspiele und vergleichbare Anlagen dürfen nicht mit Trinkwasser betrieben werden. Bereits befüllte Pools können weiter genutzt werden. Regenwasser darf gesammelt und verwendet werden.

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In privaten Gärten bleibt Trinkwasser für Neuanpflanzungen zulässig. Flächen, auf denen Lebensmittel wie Gemüse, Obst oder Kräuter wachsen, dürfen sparsam zwischen 19 und 9 Uhr bewässert werden. Rasenflächen, Zierpflanzen, Hecken und vergleichbare Bereiche sind von dieser Ausnahme nicht umfasst. Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Friedhöfe und gewerblicher Produktionsgartenbau bleiben ausgenommen.
Untersagt sind außerdem private Fahrzeugwäschen außerhalb genehmigter gewerblicher Waschanlagen sowie das Abspritzen von Terrassen, Wegen, Dächern oder Photovoltaikanlagen, wenn keine hygienische Notwendigkeit besteht. Auch das Befeuchten von Baustellen zur Staubminderung ist grundsätzlich verboten, sofern keine behördliche Vorgabe besteht. Sicherheitsrelevante Einsätze bleiben möglich.
Ausnahmen und mögliche Bußgelder
Der Kreis begründet die kreisweite Regelung damit, unterschiedliche Vorgaben in den einzelnen Kommunen vermeiden zu wollen. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister hatten sich nach Angaben der Verwaltung für eine gemeinsame Lösung ausgesprochen. Auf Antrag sind widerrufliche Ausnahmen möglich, wenn Gründe des Allgemeinwohls oder eine unbillige Härte vorliegen.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verbote verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dafür kann nach den Angaben des Kreises ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden. Die Verwaltung verweist zugleich auf freiwillige Sparmöglichkeiten im Alltag, weil weitere Trockenheit die Wasserqualität und langfristig auch die Versorgung belasten könnte.
Der Wasserverband stellt nach Kreisangaben jährlich etwa 16,5 Millionen Kubikmeter Trinkwasser bereit. Die Breitenbachtalsperre fasst 7,8 Millionen, die Obernautalsperre 14,8 Millionen Kubikmeter. Der geringe Zufluss begann bereits 2025, setzte sich im trockenen Winter 2025/2026 fort und verschärfte sich durch die Hitze- und Trockenperiode seit Mai.
Besonders knapp wird nach Darstellung des Kreises das kühle Tiefenwasser, das für die Aufbereitung benötigt wird. In der Obernautalsperre könnte es in der ersten Septemberdekade, in der Breitenbachtalsperre in der zweiten aufgebraucht sein. Ein Mischen mit wärmeren Schichten kann den Zeitpunkt verschieben, erhöht aber die Rohwassertemperatur und damit das Risiko für die Trinkwasserqualität.
Die normalerweise vorgeschriebene Mindestwasserabgabe aus den Talsperren an die nachfolgenden Gewässer war mit Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg bereits seit Monaten reduziert worden. Dennoch blieben Zufluss und Niederschlag zu gering. Nach Angaben des Kreises steigen bei anhaltender Trockenheit zugleich Verdunstung und Wassertemperatur, während die Füllstände weiter sinken.
Das Mischen der Wasserschichten könnte den Zugriff auf das kühlere Tiefenwasser nach der Berechnung des Kreises um etwa zehn Tage verlängern. Die Rohwassertemperatur würde dabei von rund acht Grad zunächst auf 12 bis 14 Grad und später möglicherweise auf bis zu 18 Grad steigen. Der Kreis beschreibt dies als konkretes Risiko für die Trinkwasserqualität.
Die elf Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sprachen sich am 17. August gemeinsam für eine kreisweite Regelung aus. Weil der Kreistag nicht kurzfristig einberufen werden konnte, beschloss der Kreisausschuss die Verordnung im Eilverfahren. Damit gelten in Netphen, Siegen und allen weiteren kreisangehörigen Kommunen dieselben zeitlich befristeten Vorgaben.
Feuerwehreinsätze sind von der Verordnung ausgenommen; Übungen sollen nach der Kreisangabe über dienstliche Weisungen ebenfalls unterbleiben. Wo Trinkwasser weiter genutzt werden darf, empfiehlt die Verwaltung zusätzlich kurze Duschen, Sparprogramme an Wasch- und Spülmaschinen sowie das Auffangen von Regenwasser. Die gesetzlichen Verbote und freiwillige Sparmaßnahmen bleiben dabei getrennt.
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Quelle und Transparenz
Primärquelle: Kreis Siegen-Wittgenstein: Trinkwasser in Siegen-Wittgenstein – Kreis beschließt Trinkwasser-Sparverordnung
Quellenstand: 21. August 2026
Zuletzt redaktionell geprüft: 23. August 2026, 00.36 Uhr
News mit Hilfe von KI erstellt.





