Ein ehemaliger Landrat des Kreises Düren ist vor dem Verwaltungsgericht Aachen mit zwei Klagen gescheitert.
Der frühere Landrat hatte sich gegen Forderungen des Kreises Düren gewehrt. Es ging um weitere Einnahmen aus Gremientätigkeiten in den Jahren 2021 bis 2023.
Nach Angaben des Gerichts war der Kläger während seiner Amtszeit in verschiedenen Aufsichtsräten und Beiräten von Unternehmen mit kommunaler Beteiligung tätig. Dazu zählten unter anderem die Dürener Deponiegesellschaft, die Energie- und Wasserversorgung GmbH sowie die MVA Weisweiler GmbH & Co. KG.
Die jährlichen Nebeneinnahmen beliefen sich laut Gericht auf bis zu 89.196 Euro netto. Für die Jahre 2021 bis 2023 hatte der Kläger bereits jährlich bis zu 32.587,52 Euro an den Kreis Düren abgeführt. Nach einer späteren Prüfung verlangte der Kreis weitere Beträge: 11.644 Euro für 2021, 15.948 Euro für 2022 und 20.151 Euro für 2023.
Das Verwaltungsgericht folgte der Auffassung des Kreises. Die Übernahme solcher Mandate in Unternehmen mit kommunaler Beteiligung sei bei einem kommunalen Wahlbeamten nicht dem privaten Bereich des Landrats zuzuordnen. Die Tätigkeiten seien dem Hauptamt zuzurechnen und bereits durch die Besoldung abgegolten.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Zuständig wäre das Oberverwaltungsgericht in Münster.
Quelle
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen / NRW-Justiz, Pressemitteilung vom 1. Juni 2026: „Ehemaliger Dürener Landrat muss weitere Einnahmen aus Gremientätigkeiten abführen“
URL: https://www.justiz.nrw/presse/2026-06-01-0





