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Lebenslange Haft nach IS-Messeranschlag in Bielefeld

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Lebenslange Haft nach IS-Messeranschlag in Bielefeld
KI-generiertes Symbolbild · Symbolbild zu: Lebenslange Haft nach IS-Messeranschlag in Bielefeld

Im Staatsschutzverfahren um den Messeranschlag vor einer Bar in Bielefeld hat das Oberlandesgericht Düsseldorf ein hartes Urteil gefällt.

Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verurteilte den 36-jährigen syrischen Staatsangehörigen Mahmoud M. am 1. Juni 2026 zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe. Der Senat stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an.

Das Gericht sah den Mann unter anderem wegen versuchten Mordes in vier Fällen, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit versuchter mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung, als schuldig an. Hinzu kommt die Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung.

Nach den Feststellungen des Senats war der Angeklagte zwischen Mai 2015 und November 2016 für den sogenannten Islamischen Staat in Syrien aktiv. Später kam er nach Deutschland. Das Gericht stellte fest, dass er sich aus radikal-jihadistischer Einstellung heraus entschlossen habe, am 18. Mai 2025 vor einer Bar in Bielefeld möglichst viele Menschen zu töten.

Nach Darstellung des Gerichts griff der Mann in den Morgenstunden des 18. Mai 2025 vor der Bar drei Menschen mit Stichen in den Oberkörper- und Rückenbereich an. Ein weiterer Gast stellte sich ihm entgegen und wurde ebenfalls schwer verletzt. Der Angeklagte wurde durch Gäste überwältigt und verließ kurz vor dem Eintreffen von Polizei und Rettungskräften den Tatort.

Den Nebenklägern sprach der Senat im Adhäsionsverfahren jeweils Schmerzensgeldbeträge in Höhe von 70.000 Euro zu.

Quelle

Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf / NRW-Justiz, Pressemitteilung vom 1. Juni 2026: „Urteil in dem Staatsschutzverfahren gegen ein ehemaliges Mitglied des Islamischen Staates wegen des Messeranschlags in Bielefeld“
URL: https://www.justiz.nrw/presse/2026-06-01

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