Nordrhein-Westfalen führt die Schulgeldfreiheit für Ausbildungen in Gesundheitsfachberufen weitere fünf Jahre fort. Die neue Förderrichtlinie soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Das NRW-Gesundheitsministerium erstattet den Ausbildungsstätten das Schulgeld je besetztem Ausbildungsplatz vollständig. Auszubildende sollen damit auch künftig kein eigenes Schulgeld zahlen müssen.
Gefördert werden unter anderem Ausbildungen in Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Podologie, pharmazeutisch-technischer Assistenz und medizinischer Technologie, sofern die Schulen oder Ausbildungen nicht am Krankenhaus angesiedelt sind.
Für 2025 nennt das Land rund 15.800 belegte Ausbildungsplätze in den Gesundheitsfachberufen. Etwa 11.200 davon wurden über die Schulgeldfreiheit finanziert.
Quelle: Landesregierung Nordrhein-Westfalen
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