Die Landesregierung will Verfahren in Pflegeeinrichtungen und in der Eingliederungshilfe vereinfachen. Das Kabinett hat einen Entwurf zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes beschlossen. Ziel ist es, Prüf-, Melde- und Dokumentationspflichten zu reduzieren oder besser aufeinander abzustimmen.
Nach Angaben des Sozialministeriums sollen Mehrfachprüfungen desselben Sachverhalts künftig vermieden werden. Wenn der Medizinische Dienst bestimmte Qualitätsfragen bereits geprüft hat, soll die Heimaufsicht diese Punkte nicht erneut kontrollieren müssen.
Gleichzeitig betont das Land, dass Schutzrechte und Qualitätsstandards erhalten bleiben sollen. Dazu gehören die Privatsphäre, das Recht auf Selbstbestimmung und der Schutz vor Gewalt in Einrichtungen. Auch die Vorgaben für bedarfsgerechte und wohnortnahe Angebote sollen flexibler werden.





