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Politik

Prüfbericht zum NRW-Kohleausstieg 2030 verzögert sich

Aktualisiert:

Helle neutrale Energielandschaft mit einem nicht identifizierbaren Kraftwerk und Stromleitungen
KI-generiertes Symbolbild: zur Energieversorgung und zum Braunkohleausstieg. Das Motiv zeigt kein konkret betroffenes Kraftwerk.

Beitragsbild: KI-generiertes Symbolbild: zur Energieversorgung und zum Braunkohleausstieg. Das Motiv zeigt kein konkret betroffenes Kraftwerk.

## Bestätigt: Der Prüfbericht verspätet sich

Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wird der Bericht zur gesetzlich für den 15. August 2026 vorgesehenen Überprüfung später fertig. Das Ministerium bestätigte die Verzögerung gegenüber WDR und Rheinischer Post. Ein Sprecher erklärte beiden Redaktionen, die Evaluierung werde vorbereitet; die Erarbeitung des Berichts nehme aber weitere Zeit in Anspruch.

Nach Angaben des WDR will das Ministerium zunächst die Ergebnisse zweier Ausschreibungen für neue gesicherte Kraftwerksleistung abwarten. Das am 21. Juli 2026 verkündete und am 22. Juli 2026 in Kraft getretene Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz setzt die Gebotstermine für Langzeitkapazitäten auf den 8. September und den 29. Dezember 2026. Pro Runde sind 4,5 Gigawatt vorgesehen. Die Bundesnetzagentur muss die Zuschläge spätestens acht Wochen nach dem jeweiligen Gebotstermin bekannt geben. Für die zweite Runde endet diese Frist rechnerisch am 23. Februar 2027. Da das Ministerium laut WDR auch die Ergebnisse der zweiten Runde abwarten will, erwartet der WDR die Veröffentlichung erst im Frühjahr 2027. Einen verbindlichen Veröffentlichungs­termin nannte das Ministerium nicht.

Infografik mit dem verschobenen Prüfbericht, der zweiten Ausschreibung und der offenen Reserveoption für drei Braunkohleblöcke
Grafik: LandesJournal. Infografik zum bestätigten Zeitplan der Überprüfung und zur noch offenen Reserveoption.

Grafikinhalt: Infografik mit dem verschobenen Prüfbericht, der zweiten Ausschreibung und der offenen Reserveoption für drei Braunkohleblöcke Grafik in Originalgröße öffnen.

## Offen: Ob drei Blöcke in Reserve gehen

Aus der Verzögerung folgt keine Entscheidung gegen das Ausstiegsjahr 2030. Der geltende Rechtsstand hat sich durch die Mitteilung des Ministeriums nicht geändert. Offen ist eine enger gefasste Frage: Nach Paragraf 47 des Kohleverstromungs­beendigungs­gesetzes muss die Bundesregierung prüfen, ob und in welchem Umfang die Braunkohleblöcke Niederaußem K, Neurath F (BoA 2) und Neurath G (BoA 3) am 1. April 2030 in eine Reserve überführt werden sollen. Eine solche Reserve dürfte längstens bis zum 31. Dezember 2033 bestehen.

Am 11. August 2026 war dazu keine Sachentscheidung veröffentlicht. Weder ist entschieden, dass eine Reserve eingerichtet wird, noch welche der drei Anlagen sie gegebenenfalls umfassen würde. Eine Reserveoption ist zudem nicht gleichbedeutend mit einem bereits beschlossenen regulären Weiterbetrieb. Die nordrhein-westfälische Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) hält nach Angaben des WDR am Ziel eines Braunkohleausstiegs 2030 im Rheinischen Revier fest. Für die gesetzliche Reserveprüfung ist die Bundesregierung zuständig: Nach Paragraf 47 Absatz 4 prüft sie, ob und in welchem Umfang die drei Blöcke in eine Reserve überführt werden sollen.

## Einordnung: Versorgungssicherheit ist Teil der Prüfung

Bund, Land und RWE hatten den Stilllegungspfad für die RWE-Braunkohle­kraftwerke im Rheinischen Revier im Herbst 2022 von 2038 auf 2030 vorgezogen. Die Überprüfung im Jahr 2026 ist Bestandteil dieses gesetzlichen Rahmens. Paragraf 54 verlangt eine wissenschaftlich gestützte Bewertung unter anderem der Versorgungssicherheit, der Strompreise, der Wärmeversorgung und der Klimaziele.

Die Verschiebung verbindet diese Prüfung nun mit den ersten Ergebnissen der neuen Kraftwerks­ausschreibungen. Deren Zuschläge liefern Anhaltspunkte dafür, welche gesicherte Leistung geplant wird. Sie ändern für sich genommen aber weder den gesetzlichen Stilllegungspfad noch entscheiden sie über die Reserve. Belastbar bestätigt ist deshalb nur: Der Prüfbericht kommt später. Ob die drei Blöcke nach 2030 zeitweise als Reserve verfügbar bleiben sollen, ist weiterhin offen. Aussagen, der Kohleausstieg 2030 sei bereits abgesagt oder verschoben, gehen über den veröffentlichten Stand hinaus.

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Quelle und Transparenz

Primärquelle: Westdeutscher Rundfunk (WDR): NRW-Braunkohle: Entscheidung über Kohleausstieg 2030 erst im Frühjahr

Quellenstand: Quelle: Westdeutscher Rundfunk (WDR), NRW-Braunkohle: Entscheidung über Kohleausstieg 2030 erst im Frühjahr, veröffentlicht 2026-08-11T12:45:00+02:00; redaktionell geprüft am 11. August 2026.

Zuletzt redaktionell geprüft: 11. August 2026, 20.22 Uhr

News mit Hilfe von KI erstellt. Fakten und Primärquelle wurden redaktionell geprüft.

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