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Kriminalität

Zwei Gesuchte nach Fluchtversuchen in Gelsenkirchen festgenommen

Aktualisiert:

Zwei neutrale Sicherheitskräfte an einem Kontrollplatz in einer großen Bahnhofshalle.
KI-generiertes Symbolbild

Beitragsbild: KI-generiertes Symbolbild

Die Bundespolizei hat am Samstag, 8. August, im Gelsenkirchener Hauptbahnhof zwei Männer festgenommen, die unabhängig voneinander vor Kontrollen flüchteten. Bei der anschließenden Überprüfung stellte sich nach Angaben der Behörde heraus, dass gegen beide Haftbefehle vorlagen. Die Meldung wurde am Sonntagnachmittag veröffentlicht.

Der erste Fall begann gegen 0.05 Uhr. Ein 37-Jähriger lief während einer Kontrolle davon. Ein Reisender hielt ihn nach Angaben der Bundespolizei fest, bis die Einsatzkräfte die Festnahme übernahmen. Dabei soll der Mann Widerstand geleistet haben. Die Beamten brachten ihn gefesselt zur Dienststelle und stellten seine Identität anhand von Fingerabdrücken fest.

Gegen den Mann lag laut Bundespolizei ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen wegen gefährlicher Körperverletzung vor. Von einer früheren Gesamtfreiheitsstrafe seien noch 60 Tage zu verbüßen gewesen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Zweispaltige Übersicht der beiden unabhängigen Kontrollen am Gelsenkirchener Hauptbahnhof.
Grafik: LandesJournal

Der zweite Vorfall ereignete sich gegen 18.30 Uhr. Auch ein 36-Jähriger versuchte nach Behördenangaben, sich einer Personenkontrolle durch Flucht zu entziehen. Einsatzkräfte stellten ihn kurz darauf und nahmen ihn mit zur Wache. Die Fingerabdruckprüfung ergab mehrere offene Fahndungsnotierungen.

Nach Angaben der Bundespolizei bestanden gegen den Mann zwei Untersuchungshaftbefehle des Amtsgerichts Leverkusen wegen Betrugs sowie ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln. Weil er den darin geforderten Betrag nicht zahlen konnte, wurde er in das zentrale Polizeigewahrsam gebracht. Dort sollte er einem Haftrichter vorgeführt werden.

Die geschilderten Vorwürfe und Haftbefehle stammen aus der Mitteilung der Bundespolizei. Eine Untersuchungshaft ist keine Verurteilung. Für die zugrunde liegenden Betrugsvorwürfe gilt daher weiterhin die Unschuldsvermutung. Der Vollstreckungshaftbefehl im ersten Fall bezieht sich dagegen auf eine bereits verhängte Strafe.

Zum Reisenden, der im ersten Fall eingriff, veröffentlichte die Behörde keine persönlichen Angaben. Seine Unterstützung wird deshalb nur in dem Umfang erwähnt, den die Bundespolizei selbst mitgeteilt hat.

Die beiden Kontrollen standen nach der veröffentlichten Darstellung nicht miteinander in Verbindung. Gemeinsam ist lediglich der Ort und der Umstand, dass beide Männer am selben Tag zu fliehen versuchten. Weitergehende Zusammenhänge behauptet die Behörde nicht.

Quelle und Transparenz

Primärquelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin: Zwei Fluchtversuche im Gelsenkirchener Hauptbahnhof scheitern

Quellenstand: Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Mitteilung vom 9. August 2026, 15.15 Uhr, über Presseportal.

Zuletzt redaktionell geprüft: 11. August 2026, 00.53 Uhr

News mit Hilfe von KI erstellt. Fakten und Primärquelle wurden redaktionell geprüft.

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