Beitragsbild: Redaktionelle Symbolgrafik: Düsseldorf. Grafik: LandesJournal.
Bei Ein- und Ausreisekontrollen am Flughafen Düsseldorf hat die Bundespolizei am Dienstag, 11. August 2026, drei gesuchte Personen festgestellt. In allen drei Fällen lagen Haftbefehle vor. Eine Beschuldigte wurde an die zuständigen Behörden übergeben. Zwei weitere Reisende zahlten die festgesetzten Geldstrafen und konnten ihre Reisen anschließend fortsetzen.
Am Morgen kontrollierten Bundespolizisten eine 38-jährige Frau bei der Einreise aus Chisinau in Moldau. Das Amtsgericht Stuttgart suchte die Beschuldigte mit einem Untersuchungshaftbefehl, der bereits im November 2023 wegen des Verdachts des Wohnungseinbruchsdiebstahls erlassen worden war. Die Bundespolizei eröffnete ihr den Haftbefehl und überstellte sie anschließend an die zuständigen Stellen.
Am Nachmittag wurde ein 38-jähriger Reisender bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Dubai überprüft. Gegen ihn lag eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Amberg vor. Die Behörde hatte im April 2026 einen Haftbefehl wegen Kennzeichenmissbrauchs erlassen. Durch die Zahlung von 660 Euro konnte der Mann eine Ersatzfreiheitsstrafe von elf Tagen abwenden und weiterreisen.

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Der dritte Fall ereignete sich am Abend bei der Kontrolle eines 42-jährigen Reisenden, der nach Pristina fliegen wollte. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte im Mai 2026 einen Haftbefehl wegen Diebstahls erlassen. Nach Angaben der Bundespolizei war der Mann im April 2026 verurteilt worden. Er zahlte 1.200 Euro und wendete damit eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen ab.
Die Maßnahmen verteilten sich damit über den gesamten Dienstag: Die erste Kontrolle fand am Morgen bei einer Einreise statt, die zweite am Nachmittag und die dritte am Abend jeweils vor einer Ausreise. Beide Geldstrafen wurden nach Angaben der Bundespolizei direkt vor Ort bezahlt.
Die drei Kontrollen hatten damit unterschiedliche Folgen. Im ersten Fall ging es um einen Untersuchungshaftbefehl und einen noch nicht abschließend gerichtlich geklärten Tatvorwurf; die Frau wurde überstellt. In den beiden anderen Fällen konnten die Vollstreckungsmaßnahmen durch Zahlung der Geldstrafen beendet werden. Weitergehende Angaben zu den zugrunde liegenden Verfahren machte die Bundespolizei nicht.
Namen der kontrollierten Personen wurden nicht veröffentlicht. Für die 38-jährige Beschuldigte im ersten Fall gilt die Unschuldsvermutung, solange keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt. Der Bericht beschränkt sich auf die von der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin mitgeteilten Kontroll- und Vollstreckungsergebnisse.
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Quelle und Transparenz
Primärquelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin: Drei Haftbefehle am Flughafen Düsseldorf vollstreckt
Quellenstand: Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, BPOL NRW: Drei Personen, drei Haftbefehle – Fahndungserfolg der Bundespolizei am Dienstag, veröffentlicht am 12. August 2026 um 8.36 Uhr; redaktionell geprüft am 12. August 2026.
Zuletzt redaktionell geprüft: 12. August 2026, 10.39 Uhr
News mit Hilfe von KI erstellt. Fakten und Primärquelle wurden redaktionell geprüft.





