Zum Inhalt springen
Alle Themen
Gesellschaft

Düsseldorf kontrolliert Badeverbot am Rhein – neun Verfahren eingeleitet

Aktualisiert:

Sonniges Düsseldorfer Rheinufer mit abgesperrtem Zugang zum Wasser als KI-generiertes Symbolbild.
KI-generiertes Symbolbild

Beitragsbild: KI-generiertes Symbolbild

Das Düsseldorfer Ordnungsamt hat am vergangenen Wochenende mehrere Bereiche des Rheinufers kontrolliert. Nach Angaben der Stadt wurden 39 Menschen präventiv über das geltende Badeverbot belehrt. In neun weiteren Fällen leiteten die Einsatzkräfte Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Die Landeshauptstadt veröffentlichte die Bilanz am Montag, 10. August.

Das Baden ist seit August 2025 entlang des gesamten Düsseldorfer Rheinufers durch eine ordnungsbehördliche Verordnung verboten. Als Baden gilt nach der städtischen Mitteilung das planmäßige Verweilen zu Erholungs-, Sport- oder Freizeitzwecken in mehr als jeweils knöcheltiefem Wasser. Dazu zählen ausdrücklich Schwimmen, Waten und Spielen im Rhein.

Ein Verstoß kann nach Angaben der Stadt mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens ist jedoch noch keine endgültige Entscheidung über ein Bußgeld. Die zuständige Stelle muss jeden Fall prüfen und den Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

Grafik mit 39 Belehrungen, neun Verfahren, bis zu 1.000 Euro Bußgeld und rund 70 Hinweisschildern.
Grafik: LandesJournal

Entlang des Düsseldorfer Rheinufers stehen nach städtischen Angaben rund 70 Hinweisschilder. Piktogramme und kurze Hinweise in mehreren Sprachen sollen auf die Lebensgefahr beim Schwimmen aufmerksam machen. Die Schilder enthalten außerdem die Notrufnummer und den jeweiligen Rheinkilometer, damit Einsatzkräfte im Notfall einen Standort schneller zuordnen können.

Das Verbot bedeutet nicht, dass das Rheinufer allgemein gesperrt ist. Untersagt ist das beschriebene Baden im Wasser. Ausnahmen gelten unter anderem für Behörden und Rettungsdienste bei Aufgaben, Übungen und Einsätzen sowie für ausdrücklich genehmigte Veranstaltungen. Auch das kurze Ein- und Aussteigen beim An- oder Ablegen von Wasserfahrzeugen an vorgesehenen Stellen bleibt möglich.

Die Stadt nennt außerdem Angelsport und Watfischerei als zulässige Ausnahmen. Für Besucherinnen und Besucher ist damit entscheidend, zwischen dem Aufenthalt am Ufer und dem planmäßigen Aufenthalt im Rheinwasser zu unterscheiden. Die Strömung kann auch in Ufernähe stark sein und wird von außen häufig unterschätzt.

Zusätzlich zu den Kontrollen warnte die Stadt am Wochenende auf digitalen Flächen und über ihre sozialen Kanäle vor dem Schwimmen im Rhein. Diese Hinweise ergänzen die Schilder am Ufer. Sie ändern nichts daran, dass die konkrete Ahndung eines Einzelfalls von den festgestellten Umständen und dem anschließenden Verfahren abhängt.

LandesJournal stützt die Zahlen auf die amtliche Mitteilung der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Meldung enthält keine Namen oder persönlichen Angaben zu den kontrollierten Menschen. Sie beschreibt eine Wochenendbilanz und keine Echtzeitkontrolle. Ob und wann weitere Kontrollen stattfinden, wurde in der Mitteilung nicht angekündigt.

Quelle und Transparenz

Primärquelle: Landeshauptstadt Düsseldorf: Badeverbot: Ordnungsamt kontrolliert Rheinufer und klärt auf

Quellenstand: Quelle: Landeshauptstadt Düsseldorf, Mitteilung vom 10. August 2026; am Abend erneut geprüft.

Zuletzt redaktionell geprüft: 11. August 2026, 00.53 Uhr

News mit Hilfe von KI erstellt. Fakten und Primärquelle wurden redaktionell geprüft.

Themen: , , ,