Die Bundespolizei hat für den Hauptbahnhof Bielefeld am Wochenende eine Allgemeinverfügung erlassen. Nach Angaben der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin gilt das Verbot vom 4. Juli, 0 Uhr, bis zum 5. Juli, 23:59 Uhr.
In diesem Zeitraum ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände im Hauptbahnhof verboten. Darunter fallen Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art.
Auch Nachbildungen von Schusswaffen, Schlagstöcke und Reizstoffsprühgeräte fallen unter die Verfügung. Ziel der Maßnahme ist es, die Sicherheit im Bahnhof zu erhöhen.
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