LandesJournal arbeitet mit Originalquellen. Im Mittelpunkt stehen Pressemitteilungen, amtliche Dokumente, Sitzungsunterlagen, Gerichts- und Behördeninformationen sowie direkte Hinweise aus Nordrhein-Westfalen.
Wir übernehmen keine fremden Texte vollständig. Meldungen werden redaktionell zusammengefasst, eingeordnet und mit der Ausgangsquelle verlinkt. Zitate werden sparsam und erkennbar eingesetzt.
Startquellen
| Quelle | Ressort | Nutzung |
|---|---|---|
| Landtag NRW | Landespolitik | RSS-Newsfeed und Pressemitteilungen des Landtags |
| Land.NRW Pressemitteilungen | Landesregierung | Zentrale Meldungen der Landesregierung und Ministerien |
| NRW-Justiz Presse | Polizei & Justiz | Ministerium, Gerichte und Justizeinrichtungen |
| recht.nrw.de RSS | Verwaltung | Neue Meldungen und Verkündungsblätter |
| Straßen.NRW | Verkehr | Presse-Feeds zu Bundes- und Landesstraßen in NRW |
| Presseportal Blaulicht NRW | Polizei & Justiz | Polizei-, Feuerwehr-, Zoll- und Behördenmeldungen; Absender wird einzeln geprüft |
| Stadt Köln Presseservice | Kommunen | Kommunale Pressemitteilungen und RSS-Angebote |
| Landeshauptstadt Düsseldorf | Kommunen | Medienportal mit tagesaktuellen Meldungen |
| Stadt Dortmund | Kommunen | Offizielle Pressemitteilungen |
| Städtetag NRW | Kommunen | Positionen kommunaler Spitzenverbände |
So arbeiten wir mit Quellen
- Jeder Beitrag nennt die Originalquelle oder die maßgebliche Ausgangsmeldung.
- Datum, Ort, Absender und Link werden vor Veröffentlichung geprüft.
- Pressemitteilungen werden in eigener Sprache zusammengefasst.
- Bei Polizei- und Justizmeldungen gelten Unschuldsvermutung, Opfer- und Persönlichkeitsschutz.
- Fehlerhinweise werden geprüft und sichtbar korrigiert.
Transparenzhinweis
Wenn ein Beitrag wesentlich auf einer Pressemitteilung oder einem amtlichen Dokument basiert, wird dies im Beitrag kenntlich gemacht. Quellenhinweise bedeuten nicht, dass LandesJournal jede Formulierung oder Bewertung der Quelle übernimmt.
